Wichtig für Sie...
- Haushaltsnahe Dienstleistungen sind bis zu einem Betrag von 4.000 Euro im Jahr steuerlich absetzbar
- Angehörige können die mitgetragenen Aufwendungen an der Betreuung ggf. als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen
- PeopleCare24 als Direktanbieter unterstützt Sie selbstverständlich auch hier bei der Umsetzung, übernimmt für Sie gerne die Korrespondenz mit den Pflegeversicherungen und klärt unter Umständen Ihre Erstattungsansprüche schon im Vorfeld für Sie
Pflegehilfsmittel
Sie werden von den Kassen übernommen, wenn sie nicht von einem anderen Leistungsträger gezahlt werden. Voraussetzung ist, dass die Pflege dadurch erleichtert, eine selbstständigere Lebensführung ermöglicht wird, oder eine Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen eintritt.
Kombileistungen
Pflegegeld und Pflegesachleistungen können miteinander kombiniert werden. Wird die Pflegeperson z. B. von einem Angehörigen gepflegt und werden gleichzeitig aber durch einen ambulanten Dienst bestimmte Pflegesachleistungen erbracht, haben Sie Anspruch auf den Rest des Pflegegeldes, das durch die Pflegesachleistungen nicht aufgebraucht wurde.
Geldleistungen der Pflegeversicherung
Pflegegrad 1: Monatlich 125 Euro als Kostenerstattung für Betreuungs- und Entlastungsleistungen sowie monatlich 40 Euro für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch stehen den noch weitgehend selbstständigen, geringfügig Pflegebedürftigen mit Pflegegrad I ab 2017 zu. Ansonsten erhalten sie keine Pflegesachleistungen für häusliche Pflege durch einen Pflegedienst und müssen die Kosten selbst tragen. – Nur Leistungen als Bewohner ambulant betreuter Wohngruppen, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zur altersgerechten Wohnraumgestaltung (bis zu 4.000 Euro) sowie zwei kostenlose Beratungsbesuche pro Jahr stehen ihnen zu.
Dagegen haben Pflege- und Betreuungsbedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 Anspruch auf Pflegesachleistungen für die Pflege durch einen häuslichen Pflegedienst oder die ambulante Versorgung in einer Einrichtung für Tagespflege oder Nachtpflege. Hier die neuen Sätze für Pflegesachleistungen ab 2017:
- Pflegegrad 2: monatlich 689 Euro
- Pflegegrad 3: monatlich 1.298 Euro
- Pflegegrad 4: monatlich 1.612 Euro
- Pflegegrad 5: monatlich 1.995 Euro
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können anstelle dieser Pflegesachleistungen bei Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst auch Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige, Freunde Bekannte beantragen. Hier die neuen Leistungssätze für das monatliche Pflegegeld:
- Pflegegrad 2: 316 Euro
- Pflegegrad 3: 545 Euro
- Pflegegrad 4: 728 Euro
- Pflegegrad 5: 901 Euro
Ein Blick in die Zukunft
Glaubt man den aktuellen Berichten in den Medien, wird die häusliche Pflege/Betreuung in den kommenden Jahren auch mehr und mehr Unterstützung in Form von Subventionsleistungen seitens der Bundesregierung erhalten.
Der Spruch „Altern in Würde“ scheint, wenn auch etwas verspätet, also auch bei unseren Politikern angekommen zu sein...